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   VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309   

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VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309 (https://dejure.org/2014,50630)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.03.2014 - B 1 K 10.309 (https://dejure.org/2014,50630)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. März 2014 - B 1 K 10.309 (https://dejure.org/2014,50630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 86 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Weiterbildung/Anerkennung von Abschlüssen | Nur Wiederholung der Prüfung nach fehlerhaft durchgeführter mündlicher Prüfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221

    Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4).

    Diese haben insbesondere einen gerichtlich nicht oder allenfalls eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum hinsichtlich Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels und einzelner positiver Ausführungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7 - unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78.97 - juris Rn. 3 f.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; B.v. 8.3.2012 - 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Zu beachten ist auch, dass für die Bewertung der Prüfungsleistungen der Eindruck, den der Prüfungsausschuss während der gesamten mündlichen Prüfung von dem Prüfling gewonnen hat, eine erhebliche Rolle spielen kann (vgl. BVerwG, U.v. 17.7.1987 - 7 C 118.86 - NVwZ 1987, 977 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 04.11.2005 - 7 ZB 05.1999

    Beweisantrag im schriftlichen Verfahren, Vorabentscheidung über Beweisantrag,

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Einer Vorabentscheidung über die in der mündlichen Verhandlung ursprünglich gestellten Beweisanträge bedurfte es aufgrund der im Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 22.01.2014 abgegebenen Verzichterklärungen nicht mehr (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2005 - 7 ZB 05.1999 - BayVBl 2006, 446 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Es handelt sich dabei entgegen der Meinung des Klägers nicht um eine Stützung der ursprünglichen Bewertung durch neues Vorbringen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern vielmehr um eine Erläuterung und Ergänzung der bereits im Widerspruchsverfahren und bei der Abhilfeentscheidung vom 14.12.2009 vertretenen Auffassung, dass die Anerkennung des Führens der begehrten Facharztbezeichnung noch den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch eine mündliche Divergenzprüfung als Erstprüfung aufgrund des bei der Prüfung am 06.10.2009 geprüften unzulässigen Prüfungsstoffes erfordert (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 15.7.2010 - 2 B 104.09 - juris Rn. 9/10; B.v. 6.3.2000 - 6 B 8.00 - BayVBl 2000, 635 - juris Rn. 3/4).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Soweit der Kläger geltend macht, dass im Prüfungsbescheid - aus der Sicht des Gerichts etwas missverständlich und im Gesamtkontext mit der falschen Beurteilung des zulässigen Prüfungsinhalts zu sehen - ausgeführt worden sei, dass er die im Fachgespräch zu fordernden "Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten" in der Facharztkompetenz Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie belegt habe, kann er daraus keine Rechte ableiten, da dieser Aussage keine Verwaltungsaktqualität zukommt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 25.3.2003 - 6 B 8.03 - DVBl 2003, 871 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 28.10.2004 - 6 B 51.04 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 - juris Rn. 11 ff. - zu VG Bayreuth, U.v. 17.3.2008 - B 3 K 07.940).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Diese haben insbesondere einen gerichtlich nicht oder allenfalls eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum hinsichtlich Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels und einzelner positiver Ausführungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7 - unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78.97 - juris Rn. 3 f.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; B.v. 8.3.2012 - 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Diese haben insbesondere einen gerichtlich nicht oder allenfalls eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum hinsichtlich Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels und einzelner positiver Ausführungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7 - unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78.97 - juris Rn. 3 f.; B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; B.v. 8.3.2012 - 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Soweit der Kläger geltend macht, dass im Prüfungsbescheid - aus der Sicht des Gerichts etwas missverständlich und im Gesamtkontext mit der falschen Beurteilung des zulässigen Prüfungsinhalts zu sehen - ausgeführt worden sei, dass er die im Fachgespräch zu fordernden "Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten" in der Facharztkompetenz Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie belegt habe, kann er daraus keine Rechte ableiten, da dieser Aussage keine Verwaltungsaktqualität zukommt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 25.3.2003 - 6 B 8.03 - DVBl 2003, 871 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 28.10.2004 - 6 B 51.04 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 - juris Rn. 11 ff. - zu VG Bayreuth, U.v. 17.3.2008 - B 3 K 07.940).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 9 S 1871/92

    Zum Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme oder Neubewertung der Leistungen in

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
    Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03

    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

  • BVerwG, 15.07.2010 - 2 B 104.09

    Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung

  • VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229
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